Die Regulatorik bei Energieversorgern und Netzbetreibern

DIGITAL INSIGHT

Das Energierecht kennt ca. 10.500 Normen, die an Energie- und Gasversorger sowie Netzbetreiber die unterschiedlichsten Anforderungen stellen. Hier den Überblick zu behalten und zugleich auf die fortwährende Aktualisierung bestehender bzw. die Einführung neuer Regelungen zu reagieren, kann viele Versorger vor Herausforderungen stellen. Das betrifft vor allem kleinere und mittlere Stadtwerke. Aber auch großen Versorgern fällt die Umstellung von internen Prozessen oder Arbeitsabläufen regelmäßig schwer; zu sehen insbesondere an übergreifenden Themen wie Redispatch 2.0 und MaKo 2022. Dass diese Herausforderungen aber auch Potenziale bieten, die es zu bewerten und zu nutzen gilt, gerät hierbei oft in den Hintergrund. Aber gerade mittels Digitalisierung lassen sich Prozesse effizient gestalten und nachhaltig umzusetzen.

Die neuen Regelungen.

Wenn von Gesetzesänderungen im Bereich Energie die Rede ist, denken viele langläufig an die verschiedenen promienten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche die Regulatorik zur Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere von Wind- und Solarenergie betrifft. Hierzu zählt beispielsweise § 62b EEG, der den Inhalt und die Einhaltung der Grundsätze zu Messung und Schätzung von umlagepflichtigen Strommengen regelt. Umso mehr tritt dies in den Vordergrund, wenn die zukünftige Versorgungssicherheit Deutschlands in Bezug auf konventionelle Energieträger thematisiert wird. Jedoch wurden übergreifend mit dem Jahr 2022 auch einige andere Gesetze und Regelungen angepasst bzw. sollen diese nunmehr in die entscheidende Phase der Umsetzung und Wirksamkeit gelangen. Hierunter zählen beispielsweise die Anhebung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die Einführung einer Emissionsberichterstattung nach EBeV 2022, die Änderungen zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder aber die neue Wasserstoffnetzentgeltverordnung (H2NEV). Daneben werden aber auch unterjährig einige Regelungen wie innerhalb des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG) zur Schaffung von digitalen Plattformen zum Nachhalten der vielfältigen Pflichten oder zur Preisanpassung bei Belieferung durch einen außereuropäischen Staat angepasst, die die Unternehmen der Versorgungswirtschaft vor stetig neue Herausforderungen stellen.

Herausforderungen durch gesetzliche Regelungen

Herausforderungen lassen sich derzeit nicht nur bei der Beschaffung von Energieträgern feststellen, sondern auch in der Umstellung komplexer Prozess- und Systemlandschaften. Denn wenn Software-Lieferanten, IT-Abteilungen der Energieversorger oder IT-Dienstleister häufige großangelegte Anpassungen stemmen müssen, kommen sie als relevante Akteure an ihr Limit, worunter potenziell die Prozessqualität leidet. Insbesondere wenn neue Rollen beschrieben, Netzregeln geändert, Qualitätsmerkmale erweitert und Prozesse neu definiert werden müssen.

An den Beispielen Redispatch 2.0, wo selbst die Übergangsfristen bei vielen Unternehmen für eine erfolgreiche und sichere Umstellung nicht ausreichen, bzw. aktuell bei MaKo 2022 werden die angesprochenen Herausforderungen basierend auf den gesetzlichen Normen deutlich spürbar.

MaKo 2022, am 21. Dezember 2020 durch die BNetzA beschlossen und beruhend auf der Grundlage des EnWG, des MsbG sowie der StormNZV, sollte für mehr Standardisierung und höhere Automatisierung sorgen als auch die Grundlagen für neue Marktaktivitäten als Energie-Service-Anbieter (ESA) bilden. Ebenso galt es, die sog. Netzzugangsbedingungen Strom weiterzuentwickeln. Die Änderungen betreffen dabei die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) und die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MABiS). Dies greift jedoch so gravierend in einen Großteil der bedeutenden Prozesse ein und verursacht einen derartigen Umsetzungsaufwand, dass zahlreiche Unternehmen eine fristgerechte Implementierung neuer Dateiformate nicht für den 01. April 2022 gewährleisten konnten. Die avisierte Produktivsetzung ist daher durch die Mitteilung Nr. 27 der BNetzA auf den 01. Oktober 2022 verschoben worden. Ob diese Verschiebung – in Ansehung der Umsetzung des Redispatch 2.0 – ausreichen wird, um alle Anforderungen zu erfüllen, gilt es abzuwarten.

Chancen und Potenziale

Aber gerade die Chancen und Potenziale, die die teils weitreichenden Modifikationen bieten, werden häufig aufgrund der alltäglichen Arbeitslast nicht bzw. nur unzureichend gesehen oder gewürdigt. Wenn man am Beispiel der MaKo 2022 den Mehrwert von regulatorischen Anpassungen näher betrachtet, so zeigt sich, dass zukünftig die Notwendigkeit, bilaterale und individuelle Lösungen zu implementieren und damit zusätzliche Aufwendungen in der Prozess- und Systemlandschaft entfallen. Zudem bringt die nunmehr fixierte Einführung von elektronischen Preisblättern zur Automatisierung von Rechnungseingangsprüfungen eine Entlastung im Bereich Controlling für Energieversorger. Das verdeutlicht, dass die Weiterentwicklung der versorgereigenen Prozesslandschaft als auch die Automatisierung und Digitalisierung bestehender Prozesse nach deren Implementierung knappe Ressourcen für andere Aufgaben im Unternehmen freisetzen kann. Zudem erhöht dies gleichzeitig die nach außen gerichtete Effizienz und Abwicklungsgeschwindigkeit.

Die bereits erwähnte Verschiebung der MaKo 2022 gestattet überdies auch andere Prozesse sowie Organisations- und Systemteile den neuen gesetzlichen und marktgetriebenen Anforderungen anzupassen. Insbesondere das Potenzial, welches beispielsweise im Bereich Kundenservice unausgeschöpft ist und durch eine Optimierung in einen zukunftsstarken, leistungsfähigen Organisationsteil umgewandelt werden kann, gilt es nunmehr freizulegen. Ob dies beinhaltet, den Kundenservice als Shared-Service-Organisation oder Teil des Bereichs Vertrieb aufzustellen, gilt es vor dem Hintergrund strategischer Überlegungen des Unternehmens abzuwägen und zu präzisieren.

Daher sollten alle Versorgungsunternehmen die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung nutzen, um nicht erst auf zukünftige (regulatorische) Anforderungen zu reagieren, sondern bereits heute eine zukunftsfähige und nachhaltige Prozess- und Systemlandschaft zu etablieren.

Regelkonforme Projektumsetzung der Energiewirtschaft

Um sowohl den Anforderungen zu entgegnen als auch die Potenziale optimal zu nutzen, unterstützen die Experten von QUANTIC Digital derzeit Energieversorger in unterschiedlichen Projekten bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben durch Know-how im Prozess- und Projektmanagement zur nachhaltigen Digitalisierung.

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